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Steuerschuld bei Bauleistungen wird zum 1. 10. 2014 neu geregelt
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB MAAAE-71946 Mit Wirkung zum dreht der Gesetzgeber die Rechtsprechung des BFH zu den Bauleistungen zurück. Die ursprüngliche Verwaltungsmeinung wird weitgehend wieder hergestellt. Lediglich der Bauträger wird auch künftig kein Bauleister sein. Darüber hinaus wird nun versucht, den Steuerschaden aus der Rechtsprechung des BFH zu den Bauträgern auf die Subunternehmer abzuwälzen.
Ausführlicher Beitrag s..
Erfordernis der Nachhaltigkeit und neues Bescheinigungsverfahren
[i]Das ursprüngliche Erfordernis der Nachhaltigkeit wird in das Gesetz aufgenommenDas ursprünglich von der Finanzverwaltung vertretene Erfordernis der Nachhaltigkeit für den Übergang der Steuerschuld wird nunmehr in das Gesetz aufgenommen. Damit folgt der Gesetzgeber der Auffassung der Finanzverwaltung und hebelt die Rechtsprechung des BFH aus. Der BFH hatte entschieden, dass es nicht auf die Nachhaltigkeit des Unternehmers ankomme, sondern darauf, ob die bezogene Bauleistung unmittelbar für eine Bauleistung verwendet werde. Die Nachhaltigkeit wird künftig durch die Finanzverwaltung bescheinigt. Es handelt sich dabei um ein neues Bescheinigungsverfahren, das jeweils auf längstens drei Jahre befristet ist und nicht für die Vergangenheit widerrufen oder z...