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Umsatzsteuer | Keine Entgeltminderung bei Zentralregulierung
Preisnachlässe, die ein Zentralregulierer seinen Anschlusskunden für den Bezug von Waren von bestimmten Lieferanten gewährt, mindern nach dem nicht die Bemessungsgrundlage für die Leistungen, die der Zentralregulierer gegenüber den Lieferanten erbringt, und führen dementsprechend auch nicht zu einer Berichtigung des Vorsteuerabzugs beim Anschlusskunden (Aufgabe des , BStBl 2008 II S. 997, und Folgeentscheidung zum , Ibero Tours NWB DAAAE-53954).
Preisnachlässe für vermittelte Lieferungen oder sonstige Leistungen durch den Vermittler zulasten seines Entgeltanspruchs gegenüber dem Lieferanten bzw. Erbringer der sonstigen Leistung sind nach der Rechtsprechung des ...