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Einkommensteuer | Zur Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen
Der NWB NAAAE-43791 entschieden, dass die Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g EStG ein rückwirkendes Ereignis i. S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 2 AO darstellt und deswegen die Verzinsung gem. § 233a AO erst 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres beginnt, in dem der Investitionsabzugsbetrag rückgängig gemacht wurde (§ 233a Abs. 2a AO). Zur Verzinsung der Steuernachforderungen bei der Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g Abs. 3 EStG nimmt das Stellung.