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BSG veröffentlicht Entscheidungsgründe zum Syndikus
[i]BSG, Urteile vom 3. 4. 2014 - B 5 RE 3/14 R NWB CAAAE-71906, B 5 RE 9/14 R, B 5 RE 13/14 R In drei Revisionen hatte das BSG die Befreiung dreier angestellter Unternehmensjuristen – jeweils als Rechtsanwalt zugelassen – von der Rentenversicherungspflicht bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) zugunsten ihres Versorgungswerks verneint. Allein die Veröffentlichung der Terminberichte unmittelbar nach der mündlichen Verhandlung beim BSG hat in der Literatur große Kritik ausgelöst und neue Fragen aufgeworfen (Krenzler, BRAK-Mitteilungen 3/2014 S. 128). [i]Leuchtenberg, NWB 18/2014 S. 1388Allerdings ist auch kommentiert worden (Rolfs/Marcelli, NZA 2014 S. 574): „Dem ersten Eindruck nach ist das Urteil zumindest nicht unvertretbar falsch.“ Nun liegen zu den Urteilen die Entscheidungsgründe vor. Darin wird ausgeführt, dass eine derartige Erwerbstätigkeit „dem Berufsfeld der Rechtsanwältin/des Rechtanwalts von vorneherein nicht zugeordnet werden kann. Denn die anwaltliche Berufsausübung ist in der äußeren Form der Beschäftigung nicht möglich“ (B 5 RE 3/14 R, Rn. 26). Folge: „Die im Rahmen der Beschäftigung erbrachte Erwerbstätigkeit ist damit für die Mitgliedschaft beim Versorgungswerk und die hierdurch paralle...