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Zurückbehaltungsrecht zur Durchsetzung des Anspruchs auf Erteilung einer Rechnung mit Umsatzsteuerausweis
Wird in einer Rechnung die Umsatzsteuer nicht ordnungsgemäß ausgewiesen, hat das zur Folge, dass der Leistungsempfänger die Vorsteuer nicht beim Finanzamt geltend machen kann. Praktiker raten deshalb immer wieder, vor Zahlung die Rechnung genau zu prüfen und bei fehlendem Umsatzsteuerausweis die Zahlung erst vorzunehmen, wenn die Umsatzsteuer ordnungsgemäß ausgewiesen wurde. Der BGH bestätigte das grundsätzliche Bestehen eines Zurückbehaltungsrechtes; musste sich aber zugleich mit den Grenzen dieses Rechts beschäftigen und hat diese in der Entscheidung klargestellt.
A. Leitsätze
1. Besteht ein Anspruch auf Erteilung einer Rechnung nach § 14 UStG, kann der Leistungsempfänger das von ihm geschuldete Entgelt grundsätzlich nach § 273 Abs. 1 BGB zurückhalten, bis der Leistende ihm die Rechnung erteilt (Anschluss an ; ).
2. Ist ernstlich zweifelhaft, ob die Leistung der Umsatzsteuer unterliegt, kann der Leistungsempfänger die Erteilung einer Rechnung nach § 14 UStG mit gesondert ausgewiesener Steuer nur verlangen, wenn die zuständige Finanzbehörde den Vorgang bestandskräftig der Umsatzsteuer unterwo...