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Wechsel der Steuerschuldnerschaft bei im Ausland ansässigen „Kleinunternehmern“
Empfängt ein im Inland ansässiger Unternehmer bestimmte Lieferungen oder sonstige Leistungen von im Ausland ansässigen Unternehmern, geht die Steuerschuldnerschaft unter den weiteren Voraussetzungen des § 13b Abs. 1 oder 2 UStG auf den Leistungsempfänger über. In einem aktuellen Urteil bestätigt das FG München, dass die Unternehmereigenschaft des Lieferers bzw. Leistenden auch dann einen Wechsel der Steuerschuldnerschaft herbeiführen kann, wenn dieser ein im Ausland ansässiger „Kleinunternehmer“ i. S. des § 19 UStG ist.
A. Wechsel der Steuerschuldnerschaft bei Werk- und Bauleistungen
Erbringt ein im Ausland ansässiger Unternehmer Werkleistungen für einen im Inland ansässigen Unternehmer, geht die Steuerschuldnerschaft für die erbrachten Leistungen gem. § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG auf den Leistungsempfänger über. In der Praxis kommt der Regelung insbesondere im Hinblick auf Bauleistungen ein breiter Anwendungsbereich zu. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund, dass § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG die Umkehr der Steuerschuldnerschaft auf Werklieferungen und sonstigen Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen - mit Ausnahme von Planungs- und Überwachungsleistungen -, e...