USt direkt digital Nr. 16 vom Seite 1

Umsatzsteuer auf Pokergewinne

Stephan Gerski | Produktmanager | ust-direkt-redaktion@nwb.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

das FG Münster hat in einem aktuellen Urteil vom - 15 K 798/11 U entschieden, dass Pokergewinne der Umsatzsteuer unterliegen.

Streitig war, ob die vom Kläger (Kl.) in den Streitjahren 2006 und 2007 bei Pokerturnieren sowie bei Cash-Games und bei Internetveranstaltungen erzielten Gewinne umsatzsteuerpflichtige Entgelte darstellen. Der Kl. wurde im Rahmen seiner Tätigkeit als Unternehmer (i. S. des § 2 Abs. 1 UStG) eingestuft.

Die Klage wurde vom Gericht abgewiesen, da der Kl. durch seine Turnier-Teilnahmen sonstige Leistungen erbracht hat und dadurch Einnahmen verbuchen konnte.

Gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG unterliegen der Umsatzsteuer die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt.

Die ordnungsgemäße Behandlung von Bauleistungen ist längst zum Dauerbrenner in der Umsatzsteuer geworden. In seinem Beitrag „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen“ schildert Steuerberater Marco Fuß ausführlich die Auswirkungen des .

Da ich mich zukünftig anderen Aufgaben widmen werde, möchte ich mich noch einmal von der treuen Leserschaft verabschieden. Susanne Stillers und Jennifer Piaseczny werden die redaktionelle Betreuung des Infodienstes in gewohnter Weise fortführen.

Ich verbleibe mit besten Grüßen

Stephan Gerski

Fundstelle(n):
USt direkt digital 16 / 2014 Seite 1
NWB OAAAE-71646