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Der Mindestlohn kommt: Auswirkungen und Handlungsempfehlungen für Unternehmen
Haftung droht auch „gesetzestreuen“ Betrieben
In Deutschland gilt ab 2015 ein nahezu flächendeckender Mindestlohn für alle Industriebranchen von 8,50 €/Stunde. Das haben Bundestag und Bundesrat im Juli beschlossen. Was für viele Arbeitnehmer vorteilhaft ist, belastet gleichzeitig die Unternehmen, weil höhere Personalkosten anfallen. Selbst Unternehmen, die nicht vom Mindestlohn betroffen sind, müssen aufpassen. Denn sie können u. U. ebenfalls haftbar gemacht werden, wenn beauftragte Subunternehmer ihren Beschäftigten keinen Mindestlohn zahlen. Im Folgenden lesen Sie, welche Auswirkungen der Mindestlohn für Unternehmen im Einzelnen hat und was Sie Ihren Mandanten raten sollten. Gehen Sie am besten gemeinsam mit Ihren Mandanten die Checkliste am Ende des Beitrags durch. Für die direkte Bearbeitung oder Weiterleitung an Ihre Mandanten steht Ihnen die Checkliste zusätzlich auch in der NWB Datenbank zur Verfügung.
Mindestlohn: Handlungsmöglichkeiten für Unternehmen (Checkliste) NWB MAAAE-71142
I. Hintergründe und Geltungsbereich
Ab 2015 sollen Arbeitnehmer in nahezu allen Branchen einen Mindestlohn von 8,50 € brutto pro Stunde erhalten. Von dieser Regelung gibt es nur wenige Ausnahmen:
In einigen Branchen, etwa ...