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Umsatzsteuer: Elektronische Dienstleistungen und „mini one stop shop“
Die geplanten Gesetzesänderungen der EU (Mehrwertsteuer-Paket, Richtlinie 2008/8/EG) für elektronische Dienstleistungen bringen zum Änderungen beim Ort von Dienstleistungen. Elektronische Dienstleistungen an Privatpersonen in der EU unterliegen dann in deren Wohnsitzstaat der Umsatzsteuer.
Auf Unternehmen kommen erhebliche Änderungen und Mehrarbeit zu. Erleichterungen verspricht das „mini one stop shop (MOSS oder M1SS)“-Verfahren, dessen Umsetzung aber Zeit beansprucht.
Mehr zu den geplanten Gesetzesänderungen z. B. bei der IHK Hannover unter http://bit.ly/1mb8zRx oder im Leitfaden der Europäischen Kommission unter http://bit.ly/1qj1uPN.