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Neues Gesetz: Besserer Schutz vor säumigen Zahlern
Zum wurden die Regelungen des Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr in deutsches Recht umgesetzt. Dadurch sind vor allem kleine Unternehmen neuerdings besser gegen Zahlungsverzug geschützt, weil z. B. Zahlungsfristen maximal 60 Tage betragen sollen und Überprüfungs- und Abnahmefristen auf 30 Tage begrenzt wurden.
Allerdings gelten die Regelungen nur für Geschäfte zwischen Unternehmen und für Transaktionen, die nach dem abgeschlossen wurden.
Vgl. hierzu Mausbach/Simmert, Zahlungsausfälle im Handwerk vermeiden – Teil 1: Vertragliche Absicherung, NWB-BB 11/2012 S. 341 NWB CAAAE-20052, und Teil 2: Zwangsvollstreckung, NWB-BB 12/2012 S. 375 NWB XAAAE-23133.
Mehr zum „Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr“ auch online unter ht...