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Einkommensteuer | Anwendung des Abgeltungsteuersatzes bei Zinsen aus einer Stundungsvereinbarung zwischen Angehörigen
Nach dem ist die Anwendung des gesonderten Steuertarifs für Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 32d Abs. 1 EStG auf Kapitalerträge, die aus der Stundung einer Kaufpreisforderung erzielt werden, nicht nach § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG ausgeschlossen, wenn Gläubiger und Schuldner der Kapitalerträge zwar Angehörige i. S. des § 15 AO sind, für eine missbräuchliche Gestaltung jedoch keine Anhaltspunkte vorliegen.
Die Entscheidung ist im Zusammenhang mit den Urteilen VIII R 44/13 NWB TAAAE-71572 und VIII R 9/13 NWB DAAAE-71573 vom selben Tag zu sehen. Es wird auf die Anmerkung zum Urteil VIII R 9/13 verwiesen.