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Einkommensteuer – Voraussetzungen für Zufluss von Arbeitslohn an den Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft
Leitsatz
Wird die arbeitsvertragliche Zusage von Weihnachts- und Urlaubsgeld vor dem Zeitpunkt der Entstehung dieser Sonderzuwendungen einvernehmlich aufgehoben, kann dem Arbeitnehmer weder Arbeitslohn über die Grundsätze des Zuflusses von Einnahmen bei einem beherrschenden Gesellschafter zufließen noch kann der Arbeitnehmer insoweit eine zuflussbegründende verdeckte Einlage bewirken.
Sachverhalt
Die Kläger waren
zu jeweils 50 % an einer GmbH beteiligt. Während der Kläger als Geschäftsführer
der GmbH tätig war, war die Klägerin als kaufmännische Angestellte bei der GmbH
beschäftigt. Im Jahr 1997 vereinbarten die Kläger jeweils mit der GmbH die
Gewährung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Dieses wurde in den Streitjahren
1999 bis 2002 – einvernehmlich – nicht ausgezahlt. In der Bilanz
der GmbH wurden auch keine entsprechenden Passivposten gebildet.
Das FA ging davon aus, dass den Klägern das Urlaubs- und das Weihnachtsgeld in den Streitjahren 1999 bis 2002 jeweils bereits mit Fälligkeit zugeflossen sei.
Grundlagen
1. Welche
Bedeutung kommt dem in
§ 11 EStG
normierten Zu- und Abflussprinzip zu?
Der
nach
§ 11 Abs. 1 und 2
EStG zu bes...