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Track 09 | Fahrtenbuchmethode: Unterjähriger Wechsel ist nicht zulässig
Die Fahrtenbuchmethode ist nach einem aktuellen Urteil des BFH nur dann zu Grunde zu legen, wenn der Arbeitnehmer das Fahrtenbuch für den gesamten Veranlagungszeitraum führt, in dem er das Fahrzeug nutzt. Ein unterjähriger Wechsel von der 1 %-Regelung zur Fahrtenbuchmethode – oder umgekehrt – für dasselbe Fahrzeug ist nicht zulässig. Etwas anders gilt, wenn im Laufe des Jahres ein anderer Firmenwagen für Privatfahrten genutzt wird.
Der VI. Senat des BFH hat auch geklärt: Muss ein Fahrtenbuch für ein ganzes Jahr geführt werden? Oder ist es möglich, lediglich für einen Teil des Jahres die Privatfahrten detailliert zu ermitteln? Ist es beispielsweise erlaubt, von Januar bis August die 1 %-Methode anzuwenden und ab September für das gleiche Fahrzeug die private Kfz-Nutzung mit Hilfe eines Fahrtenbuchs zu ermitteln? Wie haben die Richter diese Fragen beantwortet?
Der Wert der Privatnutzung bestimmt sich bei der Fahrtenbuchmethode als Anteil an den gesamten Aufwendungen des Fahrzeugs und an der gesamten Fahrleistung. Daraus haben die Richter geschlossen: Die Fahrtenbuchmethode ist nur dann zugrunde zu legen, wenn der Arbeitnehmer das Fahrtenbuch für d...