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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 3 KO 35/14 EFG 2014 S. 1819 Nr. 20

Gesetze: JVEG § 2 Abs. 1, JVEG § 4 Abs. 1, JVEG § 4 Abs. 7, FGO § 133

JVEG: Rechtsnatur der gerichtlichen Festsetzung der Sachverständigen-Vergütung - Beginn der dreimonatigen Ausschlussfrist für den Vergütungsantrag

Leitsatz

1. Bei der Festsetzung der Sachverständigen-Vergütung durch Beschluss des (Beweisaufnahme-)Gerichts handelt sich nicht um ein Erinnerungs- oder kontradiktorisches Verfahren; das Gericht entscheidet durch Beschluss, soweit es dies für angemessen hält, unabhängig davon, ob bereits eine Entscheidung des Urkundsbeamten vorliegt.

2. Der Beginn der dreimonatigen Ausschlussfrist für den Vergütungsantrag des Sachverständigen setzt zumindest voraus, dass die Heranziehung des Sachverständigen abgeschlossen ist (hier einschließlich Durchsicht des Protokolls und Genehmigung seiner Erklärungen).

Fundstelle(n):
EFG 2014 S. 1819 Nr. 20
AAAAE-71227

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Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 05.06.2014 - 3 KO 35/14

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