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Die Abschlussprüfung als Bürokratiemotor
I. Entflechtung des Prüfermarkts?
„Die Prüferbranche muss sich dramatisch ändern“ – so titelte unlängst die FAZ ( S. 24). Mit diesem Ziel war die EU-Kommission vor knapp vier Jahren in die Debatte über die Qualität der Abschlussprüfung eingetreten. In der Finanzkrise habe sie nicht die erforderliche Leistungsfähigkeit bewiesen. Im Rahmen der beabsichtigten Qualitätsförderung sollte insbesondere auch der oligopolistische Prüfermarkt im Bereich der kapitalmarktorientierten Unternehmen „entflochten“ werden. Nun heißt es aber in der Zweitüberschrift zum genannten FAZ-Artikel: „Die neuen Regeln der EU werden die Konzentration weiter fördern.“ Erreicht hätte man dann genau das Gegenteil vom erstrebten Ziel. Im Rahmen dieses Beitrags sollen einige Eindrücke über die regulatorischen Anforderungen zur Durchführung der Abschlussprüfung bei Unternehmen öffentlichen Interesses („PIEs“) nach der EU-VO 537/2014 ohne Anspruch auf Vollständigkeit vermittelt werden. Im Anschluss daran darf dann der geneigte Leser weiter über die Konzentration im Prüferberuf nachdenken.
II. Prüfungsausschuss
Der bisher nach deutschem Recht fakultative Prüfungsausschuss wird nach Art. 39 der EU-...