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Die vorweggenommene Erbfolge unter Beteiligung Minderjähriger
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB ZAAAE-71116Die vorweggenommene Erbfolge hat in den letzten Jahrzehnten angesichts der Zunahme von Privatvermögen und der gestiegenen Lebenserwartung an Bedeutung gewonnen. Nicht immer sind die Erwerber zum Zeitpunkt der Übergabe schon volljährig. Vermögensübertragungen an Minderjährige werfen besondere rechtliche Probleme auf, die in der Nachlassplanung berücksichtigt werden sollten.
Ausführlicher Beitrag s..
Ergänzungspfleger/familiengerichtliche Genehmigung
Unabhängig von der Art des konkret zugewendeten Gegenstands – Immobilien, Gesellschaftsbeteiligungen, Barvermögen etc. – stellen sich bei der vorweggenommenen Erbfolge unter Beteiligung Minderjähriger insbesondere zwei juristische Fragestellungen. Die erste ist, ob für die Vornahme des Geschäfts die Bestellung eines Ergänzungspflegers notwendig ist. Das ist dann der Fall, wenn die Eltern, die normalerweise [i]Mögliche Interessenkonflikte?zur Vertretung ihres Kindes berufen sind, ihr Kind wegen möglicher Interessenkonflikte nicht bei Rechtsgeschäften mit sich selbst vertreten können (§ 1629 Abs. 2 Satz 1, § 1795 Abs. 2, § 181 BGB).
[i]Lediglich rechtlich vorteilhaftes Geschäft?Zu einem solchen Interessenkonflikt kann es allerdings dann von vornherein nicht kommen, wenn das Geschäft für den Min...