Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Zur Frage der Anwendung der sog. Mindestbemessungsgrundlage
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die sog. Mindestbemessungsgrundlage ist bei Leistungen an einen zum vollen Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmer jedenfalls dann nicht anwendbar, wenn der vom Leistungsempfänger in Anspruch genommene Vorsteuerabzug keiner Vorsteuerberichtigung i. S. des § 15a UStG unterliegt. (2) Weist der leistende Unternehmer in einer berichtigten Rechnung über eine steuerpflichtige Leistung (Nachberechnung) einen höheren Steuerbetrag aus, als er nach dem Gesetz schuldet, entsteht die nach § 14c Abs. 1 UStG geschuldete Mehrsteuer nicht vor Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die berichtigte Rechnung erteilt worden ist (entgegen [i]infoCenter „Unberechtigter Steuerausweis“ NWB UAAAC-40714Abschn. 13.7 Satz 2 UStAE).
Der BFH hat zwei wichtige Fragen geklärt: (a) Die Mindestbemessungsgrundlage na...