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Verlust einer Darlehensforderung als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
Mit hat der BFH in der Sache VI R 57/13 NWB LAAAE-71096 entschieden, dass der Verlust einer aus einer Gehaltsumwandlung entstandenen Darlehensforderung eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber insoweit zu Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit führen kann, als der Arbeitnehmer ansonsten keine Entlohnung für seine Arbeitsleistung erhalten hätte, ohne seinen Arbeitsplatz erheblich zu gefährden.
Der Kläger war Tarifangestellter der Firma H. Aufgrund einer Rahmenvereinbarung zur Beschäftigungssicherung zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat wurde die Regelarbeitszeit der Belegschaft ab März 1999 erhöht. Die geleistete Mehrarbeit wurde jedem Arbeitnehmer auf einem Überstundenkonto gutgeschrieben. Im Jahr 2002 wurde den Arbeitnehmern mitgeteilt, dass die Überstunden nur durch Arbeitszeitausgleich abgebaut werden könnten. Alternativ könne das „Überstundenguthaben“ (in Höhe des Netto-Auszahlungsbetrags nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen) in (mindestverzinste) Genussrechte (vorliegend einen schuldrechtlichen Anspruch auf Beteiligung am Gewinn des Unternehmens ohne gesellschaftsrechtlich...