NWB Nr. 34 vom Seite 2521

„Nur ein Aspekt der Entscheidung”

Beate A. Blechschmidt | Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Intelligente Nachfolgeplanung

Zu einer intelligenten Nachfolgeplanung gehört neben einem gut geplanten Testament häufig auch das Zusammenspiel zwischen diesem und einer vorweggenommenen Erbfolge. Schließlich sind alle zehn Jahre Schenkungen bis zu einem Freibetrag von 400.000 € je Kind bzw. 500.000 € an den Ehegatten steuerfrei möglich – auch wenn steuerliche Gründe selbstverständlich immer nur ein Aspekt der Entscheidung sein sollten. Gerade wenn ein Unternehmen vorhanden ist, ist eine wohlüberlegte Nachfolgeregelung notwendig. So wird eine GmbH als juristische Person durch den Tod eines Gesellschafters selbst zwar nicht berührt. Jedoch kann ein Todesfall zur unerwünschten Nachfolge in die Gesellschaftsanteile und zu erheblichen Steuerbelastungen führen. Dies gilt insbesondere dann, wenn durch den Erbfall eine bestehende Betriebsaufspaltung beendet wird. Hier muss zwingend auch das Besitzunternehmen in die Planung der vorweggenommenen Erbfolge einbezogen werden. Sind neben dem vorgesehenen Unternehmensnachfolger weitere Erben vorhanden, sollte regelmäßig auch die Nachfolge in das übrige Vermögen noch zu Lebzeiten geregelt werden.

Grundsätzlich kann bei der Nachfolge in eine Familien-GmbH zwischen einer Übertragung der Geschäftsanteile und der Einzelrechtsnachfolge gewählt werden. Stinn vergleicht ab Seite 2538 beide Alternativen und zeigt auf, warum eine Übertragung der Geschäftsanteile häufig die praktikablere Lösung ist. Darüber hinaus verdeutlicht er, wie wichtig es bei Vorliegen einer Betriebsaufspaltung ist, darauf zu achten, dass im Rahmen der Unternehmensnachfolge die personelle Verflechtung aufrechterhalten wird. Einer der häufigsten Fälle dürfte wohl sein, dass ein Ehepaar Gesellschafter einer Betriebs-GmbH ist und ihnen das an die GmbH vermietete Grundstück je zur Hälfte gehört. Wird jetzt die GmbH an das Kind übertragen, das Grundstück aber zur weiteren Vermietung an die GmbH zurückbehalten, wird die Betriebsaufspaltung beendet. In diesem Fall werden die stillen Reserven der überlassenen Wirtschaftsgüter, also insbesondere des Betriebsgrundstücks, aufgelöst. Diesen und weitere Fälle veranschaulicht Stinn anhand praxisnaher Beispiele.

Nicht immer sind die Erwerber bei einer vorweggenommenen Erbfolge zum Zeitpunkt der Übergabe schon volljährig. Vermögensübertragungen an Minderjährige werfen besondere rechtliche Probleme auf, die in der Nachlassplanung berücksichtigt werden sollten. Keller und von Schrenck beleuchten ab Seite 2555 diese besondere Problematik und zeigen die Grenzen des elterlichen Vertretungsrechts auf. So gelten für einige Verträge bei der Vermögensübertragung besondere Anforderungen, wie die Bestellung eines Ergänzungspflegers. Wird dem nicht Rechnung getragen, droht die Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts.

Beste Grüße

Beate Blechschmidt

Fundstelle(n):
NWB 2014 Seite 2521
NWB FAAAE-71114