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Ordnungsgemäße Kassenführung bei der Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG
Faktische Pflicht zur Führung eines Kassenbuchs
In [i]Teutemacher, Checkliste für eine ordnungsgemäße Kassenführung, BBK 23/2012 S. 1073 ff. NWB SAAAE-23904 der Praxis kommt es zwischen Steuerberatern und Betriebsprüfern vermehrt zu Diskussionen darüber, wie die Kassenführung bei Unternehmern mit überwiegenden Bargeschäften zu führen ist, wenn diese ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln. Im Rahmen von Betriebsprüfungen wird bei diesen Unternehmern immer öfter die Kassenführung durch die Betriebsprüfung bemängelt, es kommt zu Zuschätzungen, weil Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten nicht eingehalten wurden.
Der Beitrag gibt einen Überblick über die Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Kassenbuchführung und zeigt, warum es faktisch zwingend ist, ein ordnungsgemäßes Kassenbuch bei hohen Barumsätzen auch bei einer 4/3-Rechnung zu führen, um die Kassensturzfähigkeit zu gewährleisten.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Einzelaufzeichnungspflicht und Kassenbuch bei 4/3-Rechnung
[i]BFH, Beschluss vom 16. 2. 2006 - X B 57/05 NWB KAAAB-80831Steuerberater verweisen bezüglich der Kassenführung bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG oftmals auf den , wonach diese Steuerpflichtigen nicht verpflichtet sind, ein Kas...