Vorsteuerabzug für notarielle Beurkundungs- und Due-Diligence-Leistungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Due Diligence versteht man die sorgfältige Untersuchung und Bewertung eines möglichen Beteiligungsunternehmens im Hinblick auf seine rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und steuerlichen Verhältnisse durch einen potenziellen Käufer als Grundlage für die Investmententscheidung.
Die detaillierte Risikoprüfung wird mit hoher Genauigkeit und großem Aufwand durchgeführt. Eine Due Diligence ist vor allem angesagt bei Mergers & Acquisitions, also Unternehmenzusammenschlüssen bzw. -beteiligungen.
Übernimmt ein Unternehmen die Kosten einer Anteilsübertragung für seine Gesellschafter, steht ihm ein Vorsteuerabzug hieraus nicht zu. Grund hierfür ist, dass das Unternehmen nicht Leistungsempfänger der einzelnen Leistungen ist. Der BFH hat dies in einem aktuellen Beschluss klargestellt.
In seinem Beitrag „Vorsteuerabzug aus Notarkosten und Aufwendungen für eine Due Diligence“ bespricht Dr. Volker Endert den .
Er legt den Sachverhalt der Entscheidung dar, erklärt den Vorsteuerabzug bei Leistungsbezug und gibt abschließend wichtige Hinweise für die Praxis.
Beste Grüße
Stephan Gerski
Fundstelle(n):
USt direkt digital 15 / 2014 Seite 1
NWB BAAAE-70768