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Bilanzierung eines Ergebnisabführungsvertrags im Konzernabschluss
I. Sachverhalt
Auf Basis eines im Herbst 01 abgeschlossenen Vertrags erwirbt MU dinglich am 90 % der Anteile an der TU. Zum tritt ein Ergebnisabführungsvertrag (EAV) in Kraft, demzufolge die TU ihren gesamten Gewinn für die Dauer von mindestens fünf Jahren an die MU abführen muss. Zugunsten der außenstehenden Gesellschafter der TU wird eine Garantiedividende gem. § 304 AktG vereinbart. Die außenstehenden Gesellschafter erhalten danach während der Dauer des EAV jährlich einen Betrag von 1 Mio €.
Zum Erstkonsolidierungszeitpunkt beträgt das buchmäßige Eigenkapital der TU 50 Mio €. Der Zeitwert ist um 30 Mio € höher. Die entsprechenden stillen Reserven bauen sich planmäßig über fünf Jahre ab.
In 02 erzielt die TU vor Berücksichtigung der Abschreibungen auf die stillen Reserven und vor Garantiedividenden ein ausgeglichenes Ergebnis.
II. Fragestellungen
Wie hoch ist der in der Konzernbilanz auszuweisende Minderheitenanteil per und ?
Welcher auf die Minderheiten entfallende Ergebnisanteil ist in der Konzern-GuV 02 auszuweisen?
III. Lösungshinweise
1. Minderheitenanteil ohne Berücksichtigung des EAV
Nach § 307 HGB gilt für die Minderheitenanteile:
In der Konzernbilanz