Was lange währt, wird endlich gut?
BMF-Schreiben zur Teilwertabschreibung
Am hat das BMF mit Datum vom das lang erwartete Schreiben zur Teilwertabschreibung gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 veröffentlicht (abgedruckt auf S. 581 dieser Ausgabe). Vorausgegangen war die Veröffentlichung eines Entwurfsschreibens im Januar. Dieses ist in der Literatur zum Teil heftig kritisiert worden (vgl. dazu nur Hoffmann, StuB 2014 S. 121). Dies mag dann auch zur regen Diskussion im BMF mit den Ländern geführt haben. Anlass für die Überarbeitung der bisher niedergelegten Verwaltungsauffassung war die jüngere BFH-Rechtsprechung in Bezug auf das Tatbestandsmerkmal der voraussichtlich dauernden Wertminderung. Daher steht die Beurteilung dieses Tatbestandmerkmals der Teilwertabschreibung im Falle von festverzinslichen Wertpapieren, börsengehandelten Aktien und Investmentanteilen im Fokus des Schreibens. Darüber hinaus wurde die Gelegenheit genutzt, um verschiedene Verwaltungsanweisungen zum Themenkomplex der Teilwertab- bzw. -zuschreibung zusammenzufassen. Hörhammer und Schumann stellen ab S. 551 das Schreiben vor. Ob für die Praxis nun alle Fragen geklärt sein dürften, bleibt offen.
Kroatien-Gesetz und Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG
Das Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (StÄnd-AnpG-Kroatien) hat am den Bundesrat passiert. Mit dem Gesetz gehen verschiedene Änderungen einher, welche entgegen der Gesetzesbezeichnung keinesfalls nur auf den Beitritt Kroatiens zur EU zurückgehen. Meyering/Friegel/Gröne geben ab S. 562 einen Überblick über die wichtigsten Änderungen aus Unternehmenssicht und nehmen eine erste Würdigung vor. Das Gesetzespaket enthält auch wichtige Regelungen zum Übergang der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen, auf die Seifert in der Rubrik „Aktuell beraten“ ab S. 579 eingeht. Der Gesetzgeber hat mit der Neuregelung auf die aktuelle BFH-Rechtsprechung reagiert.
Eigenkapitaldarstellung im Konzernabschluss von Personengesellschaften
Während für die Eigenkapitaldarstellung von Kapitalgesellschaften im Konzernabschluss einerseits durch die auch im Konzernabschluss anzuwendenden handelsrechtlichen Normen des Einzelabschlusses sowie auch durch die Regelungen zum Konzerneigenkapitalspiegel und zur Konzernergebnisrechnung in DRS 7 vergleichsweise umfangreiche Regelungen vorliegen, finden sich wenig vergleichbare Normen für die Eigenkapitaldarstellung von Personengesellschaften. Mit E-DRS 29 wird erstmals eine Mustergliederung zum Konzerneigenkapitalspiegel eines Mutterunternehmens in der Rechtsform einer Personengesellschaft vorgegeben. Busch/Zwirner geben ab S. 555 einen Überblick über die Regelungen zum Konzerneigenkapitalspiegel von Personengesellschaften.
Beste Grüße
Patrick Zugehör
Fundstelle(n):
StuB 15/2014 Seite 1
NWB FAAAE-70489