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Umsatzsteuer | EuGH-Vorlage: Bestimmung der abziehbaren Vorsteuerbeträge aus Eingangsleistungen; Berichtigung des Vorsteuerabzugs bei nachträglich vorgeschriebenem vorrangigen Aufteilungsschlüssel
(1) Der EuGH hat entschieden, dass Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 3 der Richtlinie 77/388/EWG es den Mitgliedstaaten erlaubt, zum Zweck der Berechnung des Pro-rata-Satzes für den Abzug der Vorsteuern aus einem bestimmten Umsatz wie der Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes vorrangig einen anderen Aufteilungsschlüssel als den in Art. 19 Abs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG vorgesehenen Umsatzschlüssel vorzuschreiben, vorausgesetzt, die herangezogene Methode gewährleistet eine präzisere Bestimmung dieses Pro-rata-Satzes ( „BLC Baumarkt“NWB EAAAE-22591, UR 2012 S. 968 = Kurzinfo StuB 2013 S. 38 NWB GAAAE-25982).
a)Müssen bei der Anschaffung oder Errichtung eines gemischt-genutzten Gebäudes Eingangsleistungen, deren Bemessungsgrundlage zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten gehören, zur präziseren Bestimmung der abziehbaren Vorsteuerbeträge zunäc...