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Anwendung des Teilabzugsverbots bei Rückzahlung von Stammkapital
Wird bei der Liquidation einer Kapitalgesellschaft ein Teil des Stammkapitals in Form von Liquidationsraten an den Anteilseigener i. S. von § 17 Abs. 1, Abs. 4 EStG zurückgezahlt, sind Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. c EStG) und Teilabzugsverbot (§ 3c Abs. 2 EStG) auch im Verlustfall anzuwenden (Bezug: § 17, § 3 EStG).
Nach der bis 2010 gültigen Gesetzeslage bzw. hierzu ergangenen BFH-Rechtsprechung war ein Verlust nach § 17 EStG ohne Anwendung des Halbabzugsverbots (VZ vor 2008) bzw. Teilabzugsverbots (VZ ab 2009) in voller Höhe zu berücksichtigen, wenn der Stpfl. keinerlei durch seine Beteiligung vermittelten Einnahmen erzielt hatte. Seit dem VZ 2011 ist durch eine Gesetzesänderung bereits die Absichtzur Erzielung von Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen i. S. des § 3 Nr. 40 EStG für die Anwendung des Teileinkünfteverfahrens ausreichend. Daher...