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NWB direkt Nr. 32 vom Seite 829

Kauf und Verkauf eines Hauses auf Rentenbasis

Hans Walter Schoor

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB EAAAE-70378 Eine Immobilie kann nicht nur gegen eine Einmalzahlung ge- bzw. verkauft werden. Ein Kauf/Verkauf ist auch gegen wiederkehrende Zahlungen in Form von Erwerbs- oder Veräußerungsrenten (sog. Gegenleistungsrenten) möglich. Das gilt prinzipiell auch für Kaufverträge zwischen nahen Angehörigen. Für die steuerrechtliche Behandlung kommt es darauf an, um was für eine Rente es sich handelt.

Ausführlicher Beitrag s..

Kauf gegen Leibrente

[i]Erwerbs- oder VeräußerungsleibrenteRenten setzen sich aus zwei Komponenten zusammen: dem Tilgungsanteil (auch Barwert, Kapitalanteil), der dem Verkehrswert des verkauften Hauses entspricht und den Veräußerungspreis darstellt, und dem Zinsanteil, der bei Leibrenten Ertragsanteil genannt wird.

[i]Tilgungsanteil = Anschaffungskosten/Ertragsanteil = WerbungskostenDer Käufer hat in Höhe des Tilgungsanteils der Rente Anschaffungskosten, die auf das Gebäude und den Grund und Boden verteilt werden. Nur die Anschaffungskosten des Gebäudes sind abschreibungsfähig. Der Ertragsanteil der Rente ist als Werbungskosten abzugsfähig, wenn das Haus vermietet wird. Soweit die Immobilie vom Käufer selbst genutzt wird, kann dieser den Ertragsanteil steuerlich nicht geltend machen.

[i]Ertragsanteil = sonstige EinkünfteDer Verkäufer muss den Ertragsanteil als...

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