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Lohnsteuer | Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung eines alleinstehenden Arbeitnehmers
Hausstand i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2 EStG ist der Haushalt, den der Arbeitnehmer am Lebensmittelpunkt führt, also sein Erst- oder Haupthaushalt. Bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer ist entscheidend, dass er sich in dem Haushalt im Wesentlichen nur unterbrochen durch die arbeits- und urlaubsbedingte Abwesenheit aufhält; denn allein das Vorhalten einer Wohnung für gelegentliche Besuche oder für Ferienaufenthalte ist noch nicht als Unterhalten eines Hausstands zu bewerten. Ebenfalls wird ein eigener Hausstand nicht unterhalten, wenn der Arbeitnehmer die Haushaltsführung zumindest nicht mitbestimmt, sondern nur in einen fremden Haushalt – etwa in den der Eltern oder als Gast – eingegliedert ist. Die Frage, ob ein alleinstehender [i]„Doppelte Haushaltsführung” – Interaktive Checkliste für die Erfassung der berücksichtigungsfähigen Aufwendungen NWB CAAAE-09766Arbeitnehmer einen eigenen Hausstand unterhält oder aber n...