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Bildung einer Rückstellung für strittige Feststellungen durch die Betriebsprüfung
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[i]Broemel/Endert, Bilanzberichtigung nach Aufgabe des subjektiven Fehlerbegriffs, BBK 17/2013 S. 805 NWB HAAAE-43378Findet beim Steuerpflichtigen eine steuerliche Außenprüfung nach Maßgabe der §§ 193 ff. AO statt, stellt sich häufig die Frage, wie mit Prüfungsfeststellungen des Prüfers bilanziell umzugehen ist. Neben der Frage, in welcher Form eine spätere Anpassung der (Handels-)Bilanz an die Prüfungsfeststellungen erfolgen kann, stellt sich zum Bilanzstichtag vielfach das Problem, dass aus bereits getroffenen Prüfungsfeststellungen Steuermehrzahlungen resultieren können, die dann ggf. einer bilanziellen Abbildung bedürfen.
Steuerrückstellungen sind sowohl in der Handels- als auch Steuerbilanz zu bilden. Gleichwohl hat für Zwecke der steuerlichen Gewinnermittlung eine außerbilanzielle Hinzurechnung des Rückstellungsaufwands aufgrund des Abzugsverbots zu erfolgen (bei der Gewerbesteuer beispielhaft gemäß § 4 Abs. 5b EStG).
[i]Rückstellungspflicht?Im Einzelfall kann eine Ermittlung des Rückstellungsumfangs jedoch mit erheblichen Problemen behaftet sein. Generell gilt zwar der Grundsatz, dass in der Handelsbilanz die tatsächliche steuerliche Situation abzubilden ist, so dass steuerliche Implikationen einer Berichtig...