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Bilanzberichtigung nach Aufgabe des subjektiven Fehlerbegriffs
Mit Beschluss [i]BFH, Beschluss vom 31. 1. 2013 - GrS 1/10NWB UAAAE-32715vom hat der Große Senat des BFH den subjektiven Fehlerbegriff im Hinblick auf bilanzielle Rechtsfragen aufgegeben. Der Beitrag skizziert, welche Konsequenzen die geänderte Rechtsauffassung hat und stellt an einem Beispiel dar, wie eine Bilanzberichtigung buchhalterisch abzubilden ist.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Voraussetzungen für eine Bilanzberichtigung nach Aufgabe des subjektiven Fehlerbegriffs
1. Grundlagen der Bilanzberichtigung im Steuerrecht
[i]infoCenter, Bilanzberichtigung und Bilanzänderung (EStG) NWB PAAAB-14427Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG „darf” der Steuerpflichtige eine Bilanzberichtigung vornehmen, soweit die Bilanz den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung unter Befolgung der Vorschriften des EStG nicht entspricht. Die Formulierung kodifiziert grundsätzlich ein Wahlrecht zur Korrektur. Liegt allerdings ein rechtskräftiges Gerichtsurteil in Bezug auf einen bilanzierten Sachverhalt vor, stellt dieses bereits die Bilanzberichtigung dar, so dass für ein Wahlrecht kein Raum bleibt.
[i]Kein Wahlrecht bei SteuerverkürzungDas scheinbare Wahlrecht zur Bilanzberichtigung beschränkt sich ferner auf solche Fehler, die nach Einreichen der Bilanz erkannt werde...