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Strafbefreiende Selbstanzeige
Neue Spielregeln ab 2015
Die Rahmenbedingungen für die Erstattung einer strafbefreienden Selbstanzeige werden ab 2015 erheblich verschärft. Dies ist das Ergebnis der Jahrestagung der Finanzminister(innen) der Länder in Stralsund im Mai 2014. Ein umfassender Gesetzentwurf soll in Kürze folgen. Der Autor stellt in Anlehnung an seinen bereits in der Ausgabe 1/2014 S. 24 ff. NWB UAAAE-51384 erschienenen Beitrag die geplanten Neuregelungen vor. Dabei wird deutlich, dass mit einer Selbstanzeige nach Möglichkeit nicht mehr bis 2015 gewartet werden soll.
Siehe dazu auch „Auslandsvermögen legalisieren – Strafbefreiende Selbstanzeige und Minimierung der Steuernachzahlungen“ von Dipl.-Betriebswirt (FH) Steuerberater Anton-Rudolf Götzenberger, 2013 In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) lässt sich eine Checkliste zur Erstellung einer Selbstanzeige (NWB SAAAE-46633) sowie ein Muster mit Hinweisen an Mandanten für das Selbstanzeigeverfahren (NWB LAAAE-52184) aufrufen.
I. Die Selbstanzeige
Hinter einer Selbstanzeige verbirgt sich nicht etwa das, was die landläufige Meinung unter einer „Anzeige“ versteht. Der Selbstanzeigeerstatter muss nicht etwa beim Finanzamt oder einer anderen öffentlichen Behörde oder gar der Po...