Wirtschaftliches Eigentum an einem Grundstück durch Kaufoption
keine Nichtigkeit des Einheitswertbescheids bei fehlerhafter Zurechnung infolge vertretbarer Annahme wirtschaftlichen Eigentums
des Optionsberechtigten
geänderte Sachverhaltswürdigung ist keine neue Tatsache
Leitsatz
1. Zur Erlangung einer eigentümergleichen Verfügungsmacht über ein Grundstück reicht die Vereinbarung eines Kaufoptionsrechts
nur dann aus, wenn nach dem typischen und für die wirtschaftliche Beurteilung maßgeblichen Geschehensablauf tatsächlich mit
einer Ausübung des Optionsrechts gerechnet werden kann.
2. Ein Einheitswertbescheid, der das Grundstück dem Optionsberechtigten zurechnet, der das Optionsrecht nach mehrmaliger Verlängerung
letztlich nicht ausgeübt hat, ist nicht nichtig, wenn sich die Annahme wirtschaftlichen Eigentums des Optionsberechtigten
zwar als fehlerhaft, jedoch nicht als völlig fernliegend erweist.
3. Eine geänderte Betrachtung des Sachverhalts und dessen neue Würdigung, deren Ergebnis das fehlende wirtschaftliche Eigentum
des Optionsberechtigten ist, kann keine Durchbrechung der Bestandskraft des Einheitswertbescheids auf der Grundlage von §
173 Abs. 1 Nr. 2 AO rechtfertigen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2014 S. 1556 Nr. 18 ErbStB 2014 S. 240 Nr. 9 AAAAE-69984
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Online-Dokument
FG des Saarlandes, Urteil v. 23.04.2014 - 2 K 1273/11
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