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Umsatzsteuer kompakt
Eilnachrichten
: Steuerbare Leistungen eines Sportvereins (BFH)
Steuerbegünstigte Körperschaften dürfen ihre Leistungen im Bereich der sog. Vermögensverwaltung nicht dem ermäßigten Steuersatz unterwerfen ().
Hintergrund: Die Vermögensverwaltung gemeinnütziger Sportvereine unterlag nach bisheriger Praxis dem ermäßigten Steuersatz (§ 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG). Dies war allerdings nicht mit dem Unionsrecht vereinbar, da die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für gemeinnützige Körperschaften nur dann zulässig ist, wenn es sich um Leistungen für wohltätige Zwecke oder im Bereich der sozialen Sicherheit handelt. Die Vermögensverwaltung gehört ebenso wie die Überlassung von Sportanlagen oder die sportliche Betätigung zu keinem dieser Bereiche.
Mehr dazu online im NWB Nachrichten-Bereich
: Befreiung für die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken (BMF)
Das BMF hat Abschn. 4.12.1. Abs. 5 Satz 1 und Abs. 6 Satz 2 des UStAE und das Abkürzungsverzeichnis geändert ().
U. a. wird Abschn. 4.12.1. Abs. 6 Satz 2 UStAE wird wie folgt gefasst:
„Die Steuerbefreiung erstreckt sich in der Regel ebenfalls nicht auf mitver...