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Umsatzsteuer | Aufwendungsersatzansprüche gegen abgemahnte Wettbewerber unterliegen nicht der Umsatzsteuer
Im Urteilsfall war streitig, ob die Klägerin umsatzsteuerpflichtige sonstige Leistungen an Wettbewerber erbracht hat, indem sie diese wegen nicht ordnungsgemäßer allgemeiner Geschäftsbedingungen durch einen beauftragten Rechtsanwalt abmahnen ließ. Das entschieden, dass Zahlungen, die als Aufwendungsersatz aufgrund einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung an einen Unternehmer von dessen Wettbewerbern gezahlt werden, nicht steuerbaren Schadensersatz darstellen.
Das FG Münster grenzt sich mit dieser Entscheidung vom BFH ab, der im (BStBl 2003 II S. 732) Aufwendungsersatzansprüche eines Abmahnvereins als umsatzsteuerbares [i]infoCenter „Schadensersatz im Umsatzsteuerrecht“ NWB XAAAA-41717 Entgelt angesehen hatte. Anders als die Klägerin im vorliegenden Str...