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Einkommensteuer | Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Jahr der Heirat
Das entschieden, dass der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auch im Jahr einer (Wieder-)Heirat bei Wahl der besonderen Veranlagung zeitanteilig (entgegen BStBl 2004 I S. 1042) zu berücksichtigen ist.
Nach § 24b Abs. 1 Satz 1 EStG können alleinstehende Steuerpflichtige einen Entlastungsbetrag in Höhe von 1.308 € im Kalenderjahr von der Summe der Einkünfte abziehen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht (Entlastungsbetrag für Alleinerziehende). Alleinstehend im Sinne dieser Vorschrift sind solche Steuerpflichtige, „die nicht die Voraussetzungen für die Anwendung des Splitting-Verfahrens (§ 26 Abs. 1 EStG) erfüllen oder verwitwet s...