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Kaufrecht | Stillschweigender Vertragsschluss durch Energieverbrauch
Die Mitunterzeichnerin eines Wohnungsmietvertrags wird auch dann Vertragspartnerin des die Wohnung versorgenden Energieversorgungsunternehmens, wenn sie niemals in der Wohnung gelebt und selbst keine Leistungen in Anspruch genommen hat. Im entschiedenen Fall verlangt das klagende Energieversorgungsunternehmen von der Beklagten als Mitmieterin eines Einfamilienhauses in Berlin eine [i]infoCenter „Vollmacht“ NWB OAAAA-88458 Zahlung von 6.964,75 € für das in der Zeit vom bis zum verbrauchte Gas, obwohl diese den Vertrag gemeinsam mit ihrem damaligen Lebensgefährten nur unterschrieben hatte, um dem Vermieter einen weiteren Schuldner zu stellen („Bonitätsgründe“). In dem tatsächlichen Leistungsangebot des Anbieters liegt ein schlüssiges Angebot zum Abschluss eines Versorgungsvertrags („Realofferte“). Diese ri...