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Übertragung stiller Reserven nach § 6b EStG zwischen verschiedenen Betrieben
Elf Fälle
In zwei vorangegangen Beiträgen, in der SteuerStud-Ausgabe 6/2014 S. 334 NWB GAAAE-64791 und in der SteuerStud-Ausgabe 7/2014 S. 391 NWB HAAAE-67079, wurden bereits die Voraussetzungen für die Übertragung von aufgedeckten stillen Reserven nach § 6b EStG analysiert. In der nachfolgenden Fallstudie werden nunmehr ergänzend anhand von elf Beispielsfällen die Möglichkeiten aufgezeigt, eine aufgedeckte stille Reserve i. S. des § 6b EStG zwischen verschiedenen Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen zu übertragen.
I. Allgemeines
Bevor die Übertragungsmöglichkeiten im Einzelnen behandelt werden, ist zunächst zu klären, welche Details bei einer Übertragung stets zu beachten sind.
1. Ausschlusstatbestand § 6b Abs. 4 Satz 2 EStG
Nach § 6b Abs. 4 Satz 2 EStG ist eine Übertragung von stillen Reserven, die bei der Veräußerung von WG (Wirtschaftsgütern) eines Gewerbebetriebs aufgedeckt werden, nicht auf WG möglich, die zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehören oder der selbständigen Arbeit dienen.
Fall
1
Unternehmer U ist sowohl als
Insolvenzverwalter als auch als Detektiv jeweils selbständig tätig. Bei der
Veräußerung eines
WG, das bisher zu seiner
Detektei gehörte, hat er im Jahr 01 eine sti...