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Kroatien-Anpassungsgesetz verabschiedet
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB HAAAE-69370 Am hat der Bundesrat dem Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften zugestimmt. Gegenüber dem Regierungsentwurf sind noch einige zusätzliche Regelungen in das Gesetz aufgenommen worden:
Ausführlicher Beitrag s..
Änderungen im EStG
[i]Unfallentschädigungsleistungen Die Steuerbefreiung von Unfallentschädigungsleistungen (§ 3 Nr. 6 EStG) gilt auch für Personen, die während des Freiwilligen Wehrdienstes oder des Bundesfreiwilligendienstes einen Schaden erleiden. Personen, die Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz oder dem Beamtenversorgungsgesetz oder vergleichbarem Landesrecht haben, gelten als „gleichgestellte Personen”.
[i]Zweiterwerb von VersicherungenZweiterwerb von Versicherungen: Die Ausnahmeregelung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 8 EStG gilt auch für die Übertragung von Versicherungsansprüchen, wenn aus anderen Rechtsverhältnissen entstandene Abfindungs- und Ausgleichsansprüche arbeitsrechtlicher, erbrechtlicher und familienrechtlicher Art erfüllt werden.
[i]LSt-EntrichtungsschuldEine Minderung der einzubehaltenden und zu übernehmenden Lohnsteuer nach der Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung ist nur dann zulässig,...