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Kroatien-Anpassungsgesetz verabschiedet
Bundesrat stimmt „JStG” nach Erweiterung zu
[i]Hörster, NWB 15/2014 S. 1059; Hechtner, NWB 28/2014 S. 2073; ders., NWB 30/2014 S. 2234Am hat der Bundesrat dem schon am vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften zugestimmt. Damit konnte das Gesetzgebungsverfahren, wie geplant, noch vor der parlamentarischen Sommerpause abgeschlossen werden. Überwiegend auf Initiative des Bundesrats ist das Gesetz noch um zahlreiche Regelungen erweitert worden. Nachdem der Referentenentwurf bereits in NWB 15/2014 S. 1059 vorgestellt [i]NWB Seminar „Steuer-Check zum Jahresende” im November und Dezember 2014worden ist, befasst sich dieser Beitrag mit den im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen. Auf Regelungen, die gegenüber dem Referentenentwurf keine Veränderung erfahren haben, wird nicht erneut eingegangen.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .S. 2244
I. Änderungen des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes
1. Steuerbefreiung von Unfallentschädigungsleistungen (§ 3 Nr. 6 EStG)
[i]Steuerfreiheit von Entschädigungen aufgrund eines Dienstunfalls ...Nach § 3 Nr. 6 EStG sind solche Bezüge steuerfrei gestellt, die versorgungshalber an Wehrdienstbeschädigte, Z...