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Reform der InsO in Kraft
Die Reform der InsO ist am in Kraft getreten. Die geänderte InsO gilt für Insolvenzverfahren, die ab dem beantragt werden.
Neu geregelt wurde die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens, und es existiert nun auch für den Verbraucher die Möglichkeit eines Insolvenzplanverfahrens. Die Rechte der Gläubiger werden gestärkt, denn die Versagung der Restschuldbefreiung kann nun nicht mehr nur im abschließenden Termin, sondern jederzeit gestellt werden (www.bmjv.de, Pressemitteilung vom ).
Die wesentlichen Punkte zur Reform der InsO beantwortet Ehlers in: 2. Stufe der Insolvenzrechtsreform verabschiedet: Die sieben wichtigsten Fragen der Mandanten zur Restschuldbefreiung, NWB-BB 8/2013 S. 232 NWB DAAAE-40488.