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BGH 09.07.2014 VIII ZR 376/13, NWB 30/2014 S. 2232

Mietrecht | Abgrenzung zwischen Wohnraum- und Gewerberaummietrecht

Bei einem einheitlichen Mietverhältnis über Räume, die sowohl dem Wohnen als auch der Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit dienen (Mischmietverhältnis), muss im Einzelfall entschieden werden, ob Wohnungs- oder Gewerberaummietrecht zur Anwendung kommt. Dabei sind alle auslegungsrelevanten Umstände zu berücksichtigen. Der Verwendung eines auf eine der beiden Nutzungsarten zugeschnittenen Vertragsformulars, dem Verhältnis der für die jeweilige Nutzungsart vorgesehenen Flächen und der Verteilung der [i]Wohnraummiete, Mustervertrag NWB NAAAC-47215Gesamtmiete auf die einzelnen Nutzungsanteile kann Indizwirkung zukommen. Lässt sich ein Überwiegen der gewerblichen Nutzung nicht feststellen, sind vorrangig die für die Wohnraummiete geltenden Vorschriften anzuwenden. Andernfalls würden die zum Schutz des Wohnraummieters b...

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