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Umsatzsteuer | Zur Abgrenzung von (steuerfreier) Vermittlung zum (steuerpflichtigen) Vertrieb von Fondsanteilen
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Eine (steuerfreie) Vermittlung des Verkaufs bzw. Erwerbs von Fondsanteilen setzt die Tätigkeit einer Mittelsperson voraus, die nicht den Platz einer Partei eines Vertrags über ein Finanzprodukt einnimmt und deren Tätigkeit sich von den typischen vertraglichen Leistungen unterscheidet, die von den Parteien solcher Verträge erbracht werden. (2) Eine solche Vermittlungstätigkeit kann u. a. darin bestehen, der Vertragspartei die Gelegenheiten zum Abschluss eines solchen Vertrags nachzuweisen, mit der anderen Partei Kontakt aufzunehmen oder im Namen und für Rechnung des Kunden über die Einzelheiten der gegenseitigen Leistungen zu verhandeln. (3) Dagegen erbringt keine Vermittlungstätigkeit, wer al...