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NWB Nr. 30 vom Seite 2236

Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Immobilientransaktionen

Warum die Unterscheidung zwischen „nicht steuerbar“ und „grds. steuerfrei“ so wichtig ist

Marco Fuß

[i]infoCenter „Geschäftsveräußerung im Ganzen” NWB QAAAB-14431Im Rahmen von Immobilientransaktionen stellt sich immer wieder die Frage, inwieweit der Vorgang eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen i. S. des § 1 Abs. 1a UStG darstellt oder es sich um eine grds. steuerfreie Grundstückslieferung gem. § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG handelt. Warum diese Unterscheidung so wichtig und aufgrund umfangreicher Rechtsprechung oft sehr schwierig ist, zeigt der folgende Beitrag auf.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Begriff der Geschäftsveräußerung im Ganzen

[i]Wann liegt eine Geschäftsveräußerung im Ganzen vor?Das Umsatzsteuerrecht sieht für Geschäftsveräußerungen eine Vereinfachung vor: Geschäftsveräußerungen im Ganzen unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Damit eine Geschäftsveräußerung im Ganzen vorliegt, muss jedoch nicht das gesamte Unternehmen verkauft werden. Vielmehr liegt per gesetzlicher Definition eine Geschäftsveräußerung im Ganzen vor, wenn

  • ein Unternehmen oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb

  • im Ganzen

  • entgeltlich oder unentgeltlich übereignet oder in eine Gesellschaft eingebracht wird.

Darüber hinaus muss die Übertragung an

  • einen anderen Unternehmer (im umsatzsteuerlichen Sinne) und

  • für dessen Unternehme...

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