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Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Immobilientransaktionen
Warum die Unterscheidung zwischen „nicht steuerbar“ und „grds. steuerfrei“ so wichtig ist
[i]infoCenter „Geschäftsveräußerung im Ganzen” NWB QAAAB-14431Im Rahmen von Immobilientransaktionen stellt sich immer wieder die Frage, inwieweit der Vorgang eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen i. S. des § 1 Abs. 1a UStG darstellt oder es sich um eine grds. steuerfreie Grundstückslieferung gem. § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG handelt. Warum diese Unterscheidung so wichtig und aufgrund umfangreicher Rechtsprechung oft sehr schwierig ist, zeigt der folgende Beitrag auf.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Begriff der Geschäftsveräußerung im Ganzen
[i]Wann liegt eine Geschäftsveräußerung im Ganzen vor?Das Umsatzsteuerrecht sieht für Geschäftsveräußerungen eine Vereinfachung vor: Geschäftsveräußerungen im Ganzen unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Damit eine Geschäftsveräußerung im Ganzen vorliegt, muss jedoch nicht das gesamte Unternehmen verkauft werden. Vielmehr liegt per gesetzlicher Definition eine Geschäftsveräußerung im Ganzen vor, wenn
ein Unternehmen oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb
im Ganzen
entgeltlich oder unentgeltlich übereignet oder in eine Gesellschaft eingebracht wird.
Darüber hinaus muss die Übertragung an
einen anderen Unternehmer (im umsatzsteuerlichen Sinne) und
für dessen Unternehme...