Steuerabzug vom Arbeitslohn bei unbeschränkt einkommensteuer-(lohnsteuer-)pflichtigen Künstlern und verwandten Berufen; Nachweis der Unternehmereigenschaft
Bezug: (BStBl 1990 I S. 638)
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die Anlage zum (BStBl 1990 I S. 638) wie in der Anlage dargestellt neugefasst. Die bisherige Aussage zur Unternehmereigenschaft nach dem Umsatzsteuergesetz wurde gestrichen.
Anlage
Finanzamt………………
Steuernummer ………………
Bescheinigung
Herrn/Frau………………geb. am ………
wohnhaft………………
wird bescheinigt, dass er/sie hier unter der Steuernummer ………………zur Einkommensteuer veranlagt wird.
Aufgrund des/der vorgelegten Vertrages/Verträge,
Prod.-Nr. ………………vom ………………
der zwischen ihm/ihr und ………………
über die Tätigkeit als ………………
geschlossen wurde, werden die Honorareinnahmen unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs als
behandelt.
Im Auftrag
BMF v. - IV C 5 -
S 2332/0-07
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
BStBl 2014 I Seite 1103
StBW 2014 S. 653 Nr. 17
PAAAE-69350