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Wechsel der Gewinnermittlungsart (Bilanzierung zu EÜR) - Checkliste
Wechsel von Bilanzierung zu EÜR
Wechsel von Bilanzierung zu EÜR
Ein Wechsel zwischen den verschiedenen Gewinnermittlungsarten kann zwingend notwendig oder aus steuerlichen oder anderen Gründen vorteilhaft sein.
Damit alle Geschäftsvorfälle insgesamt nur einmal bei der Gewinnermittlung berücksichtigt werden, müssen beim Wechsel der Gewinnermittlungsart Hinzurechnungen und Abrechnungen erfolgen.
Der Saldo aus Hinzu- und Abrechnungen ergibt den sog. Übergangsgewinn, der versteuert werden muss.
Der durch die Auswirkungen der Korrekturposten entstandene Gewinn ist laufender Gewinn, der auf Antrag auf das Jahr des Wechsels und ein oder zwei Folgejahre verteilt werden kann.
Daher sind Korrekturen für alle Geschäftsvorfälle zu prüfen, die bei den Gewinnermittlungsarten unterschiedlich behandelt werden.
Diese Checkliste unterstützt Sie optimal dabei, den Wechsel von der Bilanzierung zur EÜR korrekt abzubilden:
Für jede Bilanzposition wird die Gewinnauswirkung von Geschäftsvorfällen bei Bilanzierung sowie bei EÜR dargestellt.
Damit können Sie direkt den jeweiligen Einfluss auf den Übergangsgewinn bei dem Wechsel von der Bilanzierung zur Einnahme-Überschuss-Rechnung feststellen.
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