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Track 12 | Umsatzsteuer: Besteuerung von Zusatzverpflegung an Bord von Flugzeugen
Snacks, kleine Süßigkeiten und Getränke, die an Bord eines Flugzeugs während einer Beförderung innerhalb des Gemeinschaftsgebiets gegen gesondertes Entgelt abgegeben werden, werden am Abgangsort des Flugzeugs geliefert. Das hat der V. Senat des BFH aktuell entschieden. Anders sieht es bei der sog. Regelverpflegung aus, die der Fluggast bereits aufgrund des Beförderungsvertrages beanspruchen kann. Hierbei handelt es sich um eine Nebenleistung zur Flugbeförderung.
Snacks, kleine Süßigkeiten und Getränke, die an Bord eines Flugzeugs während einer Flugreise gegen ein gesondertes Entgelt abgegeben werden, sind am Abgangsort des Flugzeugs zu versteuern. Das hat der V. Senat des Bundesfinanzhofs jetzt entschieden.
Das Urteil betrifft Flüge innerhalb der Europäischen Union, bei denen Waren an Bord aufgrund eigenständiger Kaufverträge geliefert werden. Bei Flügen in Drittländer sind derartige Lieferungen nicht steuerbar, wenn sie erst nach Verlassen des deutschen Luftraums erbracht werden.
Anders sieht es aus bei der sog. Regelverpflegung, die der Fluggast bereits aufgrund des Beförderungsvertrags beanspruchen kann. Hierbei handelt es sich um eine Nebenleist...