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Track 03 | Verrechnungspreise: Vereinheitlichung der Terminologie durch BMF-Glossar
Das BMF hat 118 Begriffe rund um Verrechnungspreise in einem Glossar erklärt. Die verwaltungsinterne Arbeitshilfe ohne Rechtsbindung soll zu einer Vereinheitlichung der Terminologie im Bereich der Verrechnungspreise beitragen. Das Glossar soll nach Bedarf fortlaufend aktualisiert werden.
Die wichtigsten Begriffe rund um Verrechnungspreise hat das Bundesfinanzministerium jetzt in einem Glossar erklärt. Von „A” wie „Angemessenheitsdokumentation” bis hin zu „Z” wie „Zweiseitige Methode”. Das Glossar soll zu einer Vereinheitlichung der Terminologie im Bereich der Verrechnungspreise beitragen. – Das ist sicher eine gute Sache. Aber machen wir den Test, ob die Erläuterungen auch für „Otto-Normal-Steuerberater” verständlich sind. – Wie wird der Begriff „Cashflow” erklärt?
Cashflow ist der aus einer Geschäftstätigkeit erzielte Nettozufluss liquider Mittel während einer Periode.
Machen wir noch eine weitere Stichprobe: Wie wird „Geschäftswert” definiert?
Der Geschäftswert eines Unternehmens oder einer Funktion ergibt sich aus der Differenz zwischen der ertragswertorientierten Gesamtbewertung des Unternehmens bzw. der Funktion und dessen bzw. deren...