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Das Ende der Ist-Besteuerung – Pflicht zum automatischen Wechsel?
Gemäß einer Verfügung der OFD Niedersachsen entfällt die Genehmigung zur Ist-Besteuerung automatisch bei Wegfall der Voraussetzungen des § 20 UStG. Dies hängt jedoch davon ab, ob die Genehmigung eine „automatische Wegfall-Klausel“ enthält.
A. Verfügung zur Ist-Besteuerung
In einer kürzlich veröffentlichten Verfügung vom , MwStR 2014, S. 180, hat sich die Oberfinanzdirektion Niedersachsen zur Ist-Besteuerung geäußert. Hierin teilte sie mit, dass – sollten die Voraussetzungen des § 20 Satz 1 Nr. 1 bis 3 UStG nicht mehr vorliegen – die Genehmigung der Ist-Besteuerung ohne förmlichen Widerruf, d. h. automatisch, erlischt.
B. Soll- oder Ist-Besteuerung?
Bei der sog. Soll-Besteuerung (§ 16 Abs. 1 Satz 1 UStG) – normiert als Besteuerung nach vereinbarten Entgelten – richtet sich die Entstehung der Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen nach dem Zeitpunkt der Leistung. Die Steuer entsteht dabei mit Ablauf desjenigen Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt worden ist, wobei es auf die Vereinnahmung des Entgelts grundsätzlich nicht ankommt.
Für die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten gem. § 20 Abs. 1 UStG, sog. Ist-Besteuerung, dagegen ist eine Genehmigung des Finanzamts nach entsprechendem Antrag...