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Umsatzsteuerrechtliche Leistungsbeziehungen bei der Verwertung von Sicherungsgut im Insolvenzverfahren
Anmerkungen zum
Bereits mit seinem Urteil aus dem Jahre 2011 () hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben und entschieden, dass eine steuerbare Leistung eines Insolvenzverwalters auch bei der freihändigen Verwertung (§ 166 Abs. 1 InsO) eines grundpfandrechtsbelasteten Grundstücks durch ihn vorliegen kann. Ebenso hat der BFH sich in o. g. Urteil zu den umsatzsteuerrechtlichen Leistungsbeziehungen bei der Verwertung von Sicherungsgut im Insolvenzverfahren generell geäußert. Dieses Urteil hat die Finanzverwaltung zum Anlass genommen, um die Grundsätze im darzustellen und den Umsatzsteueranwendungserlass (UStAE) entsprechend zu ändern.
A. Hintergrund
Mit seinem hat der BFH seine bisherige Auffassung zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Verwertung von Gegenständen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens geändert.
Nach dem aktuellen Urteil liegt u. U. bei der freihändigen Veräußerung eines mit einem Grundpfandrecht belasteten Grundstücks aufgrund einer mit dem Grundpfandgläubiger getroffenen Vereinbarung durch den Insolvenzverwalter – neben der Lieferung des Grundstücks durch die Masse ...