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Verbilligter Erwerb von Aktien vom Arbeitgeber als Arbeitslohn
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB JAAAE-68662Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören gem. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG – neben Gehältern und Löhnen – auch andere Bezüge und Vorteile, die „für“ eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst gewährt werden, unabhängig davon, ob ein Rechtsanspruch auf sie besteht und ob es sich um laufende oder um einmalige Bezüge handelt (§ 19 Abs. 1 Satz 2 EStG). Damit kann auch der verbilligte Erwerb einer Beteiligung – etwa von Aktien oder GmbH-Anteilen – zu Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit führen. Dies hat der NWB OAAAE-68134 verdeutlicht.
Ausführlicher Beitrag s..
Grundvoraussetzung
[i]Wert der Aktien muss Kaufpreis übersteigenVoraussetzung ist allerdings, dass der Arbeitgeber die Aktien tatsächlich verbilligt an den Arbeitnehmer veräußert, mithin der Wert der Aktien den vereinbarten Kaufpreis übersteigt. Denn der Erwerb eines Wirtschaftsguts zu marktüblichen Konditionen bewirkt beim Arbeitnehmer keinen steuerbaren Vorteil.
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewertung
[i]Wertverhältnisse bei Abschluss des Veräußerungsgeschäfts maßgeblichOb der Arbeitnehmer das Wirtschaftsgut verbilligt erwirbt oder ob sich Leistung und Gegenleistung entsprechen, ist anhand der Wertverhältnisse bei Abschluss des für beide Seiten bindenden Veräußerungsgeschäfts zu bestimm...