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Umsatzsteuer | EuGH-Vorlage zur Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden
Der dem EuGH die folgenden Fragen zur Bestimmung der abziehbaren Vorsteuerbeträge aus Eingangsleistungen für ein gemischt genutztes Gebäude, der Berichtigung des Vorsteuerabzugs im Falle eines von einem Mitgliedstaat nachträglich vorgeschriebenen vorrangigen Aufteilungsschlüssels S. 2150sowie zu den Grundsätzen der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes zur Vorabentscheidung vor: (1) Der EuGH hat entschieden, dass Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 3 der 6. EG-Richtlinie es den Mitgliedstaaten erlaubt, zum Zweck der Berechnung des Pro-rata-Satzes für den Abzug der Vorsteuern aus einem bestimmten Umsatz wie der Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes vorrangig einen anderen Aufteilungsschlüssel als den in Art. 19 Abs. 1 der 6. EG-Richtlinie vorgesehenen Umsatzschlüssel vorzuschreiben, vorausgesetzt, die [i]Berechnungsprogramm „Vorsteueraufteilung bei Gebäuden“ NWB OAAAC-90872he...